Ausgabe 65 | Seite 9 10. August 2008 AD
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Knobelei des siebenten Tages



Lösung vom letzten Sonntag

Des Rätsels Lösung war der höfische Roman "Iwein" von Hartmann von Aue.
Über Hartmann von Aue ist sehr wenig bekannt, im Prinzip nur seine Werke, die Ende des 12. bis Anfang des 13.Jh. entstanden. Darunter sind das sog. Klagebüchlein, mehrere Lieder sowie die vier Romane Gregorius, Der arme Heinrich, Erec und Iwein.

Während die ersten beiden wegen ihrer eher religiösen Thematisierungen "höfische Legenden" genannt werden, handelt es sich bei letzteren wegen ihres mehr weltlichen Tenors um "höfische Romane".

Zu Hartmanns Lebzeiten war die Artussage ein beliebter Erzählstoff, so daß es nicht verwundert, daß auch Hartmann diese Themen aufgriff. Wie später Martin Luther die Bibel für das des Lateinischen unkundige Volk, übersetzte Hartmann fränzosische Originale ins Deutsche. Den Erec ergänzte er dabei durch einige Erläuterungen vor allem kultureller Art, um die Handlungsabfolgen den weniger literarisch vorgebildeten Hörern erklärbar zu machen. Beim Iwein konnte er dann auf viele Erläuterungen verzichten, da diese neue Literaturform bereits weite Verbreitung gefunden hatte.


In Welt 1 haben 114 von 158 sowie in Welt 2 immerhin 79 von 133 das Rätsel gelöst.

Je ein Stein der Weisen wurde sofort in Welt 1 nach

Bad Adelsburg
K_Ö_L_N
Lenoren


sowie in Welt 2 nach

Obar Dheathain
Suinuurde
Wernshuse


zu den glücklichen Gewinnern geschickt.

Herzlichen Glückwunsch!




Wir suchen für die Zeitung noch interessante Rätsel. Wenn ihr Lust habt, da etwas zu erstellen, könnt ihr uns jeder Zeit euer Rätsel einschicken. Aber da wir hier im Mittelalter sind, sollten die Rätsel schon etwas mit dem Mittelalter zu tun haben. Die Lösung muss in die Betreffzeile einer Botschaft passen. Achtung: Bitte unbedingt Rätselvorschlag als Betreff nehmen!!

© Hinrik aus Nyenwoerden

Generell gilt: Der auswertende Redakteur wertet ein Rätsel nach bestem Wissen und Gewissen aus. Es liegt in seiner alleinigen Entscheidung, ob Lösungen als richtig gewertet werden. Getroffene Entscheidungen sind endgültig. Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch auf eine Nachbesserung, Korrektur, Ersatz.

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Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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