Ausgabe 221 | Seite 2 9. Oktober 2011 AD
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Kopfgrafik - © upjers GmbH & Co. KG

 

Kleidung im Mittelalter

Untergewänder

Die Unterwäsche des Mannes bestand aus einem Hemd und einer Unterhose, der Bruche oder Brouch.

Das Hemd war sehr einfach geschnitten und aus Leinen.

Zwei Rechtecke für die Ärmel, zwei Teile für Vorder- und Rückenteil und eventuell zwei kleine Quadrate als Zwickel unter den Ärmeln.

Am Halsausschnitt wurde individuell ein Bändchen eingezogen.



© Cat-Town




Schiffe im Mittelalter

Ewer

Ein Ewer ist ein kleinerer, aus Friesland stammender Segelschiffstyp mit Flachkiel und einem oder zwei Masten. Das Wort kommt vermutlich vom holl. envarer = Einfahrer, was auf eine ursprüngliche Ein-Mann-Besatzung hindeutet. Neben dem einmastigen Ewer gab es den Besanewer mit zwei Masten, wobei vorne der Mast höher war als der Mast achtern.

Ewer sind seit dem Mittelalter bekannt; eine erste schriftliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1252. Diese kleinen Schiffe wurden sowohl als Frachtschiffe in der Küsten- und Flussschifffahrt als auch als Fischerboote genutzt.

Im Hamburger Hafen wurden sie als Fährschiffe und zum Löschen der Waren aus den größeren Segelschiffen eingesetzt. Die Ewer galten nicht als besondere Werke der mittelalterlichen Schiffsbaukunst, sondern waren von einfacher Natur. Sie waren die Packesel des Wassers. Sie sollten möglichst billig in der Anschaffung sein und effizient in der Arbeit. Man ließ ihnen keine besondere Pflege zu kommen. Ihre Segel waren durch die rauhe See zerfetzt. Einen Anstrich sahen sie höchst selten. Wenn sie abgewrackt werden mußten, galt ihr Verlust als nicht allzu groß.

Noch bis ins 20. Jh. hinein wird dieser Schiffstyp wirtschaftlich gebraucht. Erst das Löschen und Laden von Containern macht den Ewer überflüssig. 2008 gab es nur noch 3-5 in Hamburg. Der Beruf des Ewerführer ist vom Aussterben bedroht, da immer mehr konventioneller Stückgut-Umschlag in Containern verfrachtet wird.

© Thalassa von Kerygma

Der Ewer Mary Stoffer um 1905.



Das Lehenswesen

Eine der Grundlagen der abendländischen mittelalterlichen Staats- und Gesellschaftsordnung wurde im Frankenreich geschaffen: Das Lehenswesen, auch Feudalwesen genannt. Hierbei wurde nicht mit Geld, sondern mit Bodenerträgen entlohnt. Wer also Kriegs- oder Hofdienste leistete, wurde aus den königlichen Domänen entschädigt.

Ergänzt wurde die bereits in spätrömischer Zeit ausgeübte Landleihe durch das germanische Prinzip der beidseitigen Gefolgschaftstreue. Das bedeutet die Treue des Vasallen gegen den Herrn und andersherum. Erst das persönliche Verhältnis zwischen Gefolgsmann und Lehensherrn verwandelte die sachliche Rechtsbeziehung in ein persönliches Lehensverhältnis. Die großen Lehensherren, sogenannte Kronvasallen, schufen sich durch Lehensvergabe eine Lehensgefolgschaft. Dies hätte theoretisch zur Auflösung aller staatlichen Gewalt in eine Summe von Vertragsverhältnissen führen können. Jedoch begegneten die Karolinger diesem "Problem" mit dem Einbau des Lehenswesens in die fränkische Reichsverfassung.

So trat der König an die Spitze der Lehenspyramide. Ebenso förderte er die Untervasallen. Ein Königsgericht entschied bei Streitereien zwischen Herren und Vasallen. Somit machte sich der König zum Wächter der Mannestreue, aber auch zum Garanten der Gegentreue des Herren. Hierzu war es nötig, einen starken und durchsetzungsfähigen Herrscher auf dem Thron sitzen zu haben, denn das Geflecht der persönlichen Abhängigkeiten war nicht leicht zu durchschauen und in der Hand zu behalten.

Wie Heinrich der Löwe sein Lehen verlor...

Sachsenherzog Heinrich der Löwe konnte sich ab 1156 auch Herzog von Bayern nennen. Friedrich Barbarossa, sein Lehensherr, nahm ihn in Schutz, wann immer auch Klagen über ihn kamen - und diese kamen in großer Zahl. Da Heinrich mit harter Hand alles zusammenraffte, was er bekommen konnte, kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit seinen Nachbarn.

Im Jahr 1176 beging Heinrich der Löwe einen großen Fehler und verweigerte die Heerfolge für den Italienfeldzug König Friedrich Barbarossas. Als Konsequenz zog der König die schützende Hand von ihm ab und ließ die Gegner gewähren. Diese erhoben im Januar 1179 auf dem Reichstag in Worms abermals Klage gegen Heinrich. Dieser folgte der Ladung jedoch nicht, auch nicht, als sie ein zweites oder drittes Mal erhoben wurde.

Daraufhin verhing der König die Reichsacht über den Friedensbrecher, wobei der Vollzug vorerst ausgesetzt wurde. Ohne den Angeklagten drehte sich die Mühle der Justiz weiter, und so fanden Verhandlungen in Magdeburg, Würzburg und Kayna statt. Im April 1180 wurde auf dem Reichstag in Gelnhausen das endgültige Urteil gesprochen.

Der gesamte Besitz von Heinrich dem Löwen wurde beschlagnahmt und er wurde für vogelfrei erklärt. Seine Herzogtümer wurden unter anderen Fürsten aufgeteilt und zu Lehen gegeben. Im folgenden Jahr wurde der Löwe begnadigt und er erhielt die Stammgüter um Braunschweig zurück.

© haidt


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