Da wir letzte Woche bereits in jenen Gefilden weilten, somit bereits wissen, daß der Ghul eine Art Dschinn darstellt, begeben wir uns heute in bester Entdecker- und Abenteurer-Manier auf die Suche nach dem Dschinn selbst. Schließlich gilt es, dank Disneys Aladdin, einige weitverbreitete hellblaue oder rosarote Dschinn-Klischees zu bereinigen.
Der Dschinn, vom arabischen "dschunna" für "besessen oder wahnsinnig sein" abgeleitet, ist, wie der Ghul, ein ursprünglich aus der arabischen Mythologie stammendes Fabelwesen. So weit nichts Neues.
Beginnen wir also mit der Spurensuche und begeben uns dazu weit zurück, in eine Zeit, als Sandstürme noch richtige Sandstürme, Skorpione noch Wagenrad groß und Ölfunde wenig erheiternd waren.
Erste Überlieferungen finden sich bereits bei den Medern. Die Meder waren ein antikes persisches Volk, daß die ersten Fußspuren im Sand der Geschichte zu Beginn der Eisenzeit, also Anfang des 2. Jahrtausends vor Christus hinterließ. Sie waren auch jene Krieger, die sich in der Wüste verliefen und als letzte auf Asterix und Obelix bei deren Odyssee trafen.
Jedenfalls, die Meder lebten überwiegend im Westen des heutigen Irans als Hochland-Nomaden. In ihrem Glauben existierten die Dschinn, neben den Menschen und anderen organischen Lebensformen, als nicht materielle-Lebensform, waren aber dennoch an die Erde gebunden. Im prä-islamischen Arabien, bis etwa drei Jahrhunderte später, galten ungewöhnliche Dinge nicht als naturgegeben, sondern vielmehr als von den Dschinn hervorgerufen.
Ab der beginnenden Islamisierung des Morgenlandes ändert sich das Bild des Dschinn. Im Koran werden sie häufig genannt, mit Sure 72 ist ihnen gar eine eigene Sure gewidmet. Fortan gilt die Verkündung des Propheten ausdrücklich nicht nur für die Menschen, sondern im selben Maße auch für die Dschinn, welche nunmehr in drei Arten unterschieden werden:
- Dämonen, die den Menschen schrecken und schaden; dazu zählen die Ghul, die Sila, die Ifrit und als mächtigste unter ihnen die Marid
- Mittelwesen, die ähnlich dem Menschen die Schöpfung bevölkern und nicht besonders in Erscheinung treten
- Doppelgänger der Menschen
Laut der koranischen Schöpfungsgeschichte wurden die Dschinn aus "rauchlosem Feuer" (Sure 15,27) erschaffen, die Engel hingegen aus Licht. Wie die Menschen unterliegen sie den Gesetzen des Korans, haben aber (wie diese) einen eigenen Willen. So wenden sich manche unter ihnen,
gleich den Menschen, bewußt gegen die Gesetze Allahs. Andererseits können sie sich, wie die Menschen auch, durch Almosen, Beten, Fasten usw. um ihr Seelenheil bemühen. Ganz dem Menschen gleich, befinden sich die meisten irgendwo dazwischen, ein bisschen "gut", ein bisschen "böse".
Allen Dschin gemeinsam ist jedoch ihre große Scheu vor Menschen. Zusammenkünfte zwischen Mensch und Dschinn sind also rein zufälliger Natur oder mit Hilfe von Beschwörungen erzwungen. Beispielsweise durch das (falsch-)Zitieren von Koranversen über einem Medium wie Wasser,
Feuer, Erde, Luft, Holz usw.
Da diese Beschwörungen dem Dschinn ungeheure Schmerzen bereiten, kooperieren sie verständlicherweise nur ungern mit den Menschen. Somit muß sich der Wünscher in Acht nehmen, daß seine zumeist sehr egoistisch und materiell geprägten Wünsche von den Dschinn nicht vereitelt oder zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Im schlimmsten Falle rächen sich die Dschinn am Beschwörer. Weswegen erfahrene Beschwörer auf die hilfreiche Notwendigkeit eines stets paraten Bakshishs verweisen.
Darüberhinaus gibt es muslimische und nicht-muslimische Dschinn. Zu Zeiten des Propheten stellten einige Dschinn bei einer Versammlung verwundert fest, daß sie die Engel nicht mehr sprechen hörten. Auf der Suche nach dem Grund fanden sie Mohammed, als dieser den Koran las.
Da der Prophet damit den Koran ebenso für die Dschinn wie auch die Menschen offenbarte, konvertierten viele Dschinn zum Islam. Sie hatten nun alles erfahren, was sie wissen mußten. Andere Dschinn können aufgrund ihrer Willensfreiheit hingegen jedweder Glaubensrichtung angehören, mitunter sogar keiner.
Eine Beschwörung von Dschinn ist im offiziellen islamischen Glauben verboten, ist aber dennoch im Rahmen von Geisterbeschwörung und Magie besonders in Afrika weit verbreitet. Zum Schutz vor schädlichem Einfluß durch die Dschinn rät der arabische Volksglaube zum Tragen von Cevsen. Das Wort stammt aus dem persischen und bedeutet "Kettenhemd" bzw "gepanzerte Kriegskleidung", womit sich die Funktion dieses Amuletts erklärt.
Darin befinden sich auf Papier geschriebene Koransuren oder Gebete, die wasserabweisend in Seide, heute eher Plastik, eingehüllt sind. Als Schutzhülle dient Leder oder auch eine kleine Schatulle aus Gold, Silber etc. Je nach Art des Dschinn schreckt dieser vor den heiligen Worten zurück, oder wird, mittels der die Ordnung herstellenden Worte Gottes, wieder in seine Welt gebracht. Darüberhinaus wird den Dschinn auch eine große Abneigung gegenüber Metallen aller Art nachgesagt. Ähnlich den Werwölfen scheuen sie insbesondere vor Silber. Daher gewährt eine Cevsen in güldener oder silberner Schatulle doppelten Schutz, was sich aber bedauerlicherweise nur die betuchteren Menschen leisten können.
Weiteren Schutz bieten aber die "Hand der Fatima", Hamsa genannt, oder mit der Segenskraft Baraka, welche zB. von Pilgerstätten ausgeht, aufgeladene Gegenstände.
Ganze Dschinn-Völker leben in feudalen Hierarchien organisiert, unter der Wasseroberfläche der Ozeane. In Gebieten, die trotz modernster Technik den Menschen nicht und niemals weder zugänglich sind, noch es jemals sein werden. Diese Dschinn können, wenn sie es wollen (oder in
seltenen Fällen durch Bannsprüche dazu gezwungen werden), an den Meeresufern aus dem Wasser steigen. An Land verteilen sie dann an arme Fischer Perlen, Juwelen, Edelkorallen und vielerlei andere Kleinodien des Meeresbodens.
Da Geister und Dämonen recht ortsbezogene Wesen sind, finden sich ihre Wohnorte an Land meist an besonderen Landschaftsformationen außerhalb der Zivilisation. Solche Orte in der Wildnis bezeichnet man im Nahen Osten gemeinhin als "maskun" (bewohnt) und sie werden gemieden. Manche Dschinn bevorzugen allerdings durchaus auch einen Hamam bei Nacht.
Weite Verbreitung erfährt der Glaube, daß ein Mensch, welcher im Traum oder der Wirklichkeit der Einladung eines Dschinn folgt, in dessen Welt verschwindet und nie wieder gesehen wird. Angeblich kehren manche nach langer Zeit jedoch wieder und erregen meist eine Menge Aufsehen
negativer Art. Andere behaupten, man müsse bei der Begegnung mit einem Dschinn schweigen, ansonsten würde man seine Zunge (=Sprache) verlieren. Derlei Ratschläge und Verhaltensweisen kursieren und variieren von Ort zu Ort.
Die Dschinn-Darstellungen variieren ebenfalls, allerdings werden sie überwiegend als muskelbepackte junge Männer illustriert. Darstellungen weiblicher Dschinn sind spärlich gesät, wobei diese sich dann durch auffallende Schönheit und darunter verborgene Bosheit auszeichnen.
Ganz einig ist sich der Volksglauben auch im Bezug auf die Lebenserwartung eines Dschinn nicht. Mal heißt es, dessen Lebenskraft versiege erst, wenn seine Zauberkraft bzw. seine Macht zur Wandlung, aufgebraucht sei. Meist wird allerdings von einer mehrere hundert Jahre dauernden Lebenserwartung gesprochen, nach salomonischer Tradition auch von mehreren tausend Jahren. Ausnahmen berichten von relativer Unsterblichkeit, was bedeutet, dass diese Dschinn keines natürlichen Todes sterben, aber getötet werden können.
Fest verwurzelt ist auch der Glaube an die drei Wünsche, wonach der eingesperrte Dschinn bei Befreiung drei Wünsche erfüllen müsse. Da dieses Einsperren allerdings in der Regel eine Strafe Allahs darstellt, sollte sich der Finder eines solchen Gefäßes vorher recht gut überlegen,
ob er es wirklich öffnen möchte. Höchstwahrscheinlich wird er einen recht unfreundlichen Dschinn vorfinden, der wohl wenig erpicht darauf sein
wird, die einfältigen und egoistischen Wünsche eines Menschen zu erfüllen.
Zahlreiche Geschichten und Märchen mit und über Dschinn finden sich natürlich wieder in den Erzählungen aus den Tausendundein Nächten.
Jonathan Strouds Bartimäus-Trilogie erzählt von der fiktiven Hauptperson, dem Dschinn Bartimäus. Aus Filmen kennen die meisten den eingangs erwähnten hellblauen Dschinn aus Disneys Aladdin, älteren Lesern ist die "Bezaubernde Jeannie" gewiss ein Begriff. Manch einer kennt vielleicht auch den türkischen Horrorfilm "Musallat", welcher die Geschichte eines jungen Paares erzählt, auf deren Ehe es ein Dschinn abgesehen hat. In einigen Spielen tauchen die Dschinn ebenfalls auf, so unter anderem in der japanischen Final-Fantasy-Serie.
USK: 0-5
Im wahrsten Sinne des Wortes ne ganz enge Kiste. Man kann durchaus Glück haben und an einen wohlgesinnten Dschinn geraten. Wer allerdings im falschen Moment dem Glück vom Schoße springt und dadurch an einen Marid gerät, dem sei viel Ausdauer in den folgenden unumgänglichen Ritualen und Kämpfen gewünscht.
Drum überlegt euch besser zweimal, an wessen Lampe ihr reibt...
In diesem Sinne, ich will keine wunden Fingerkuppen sehen am nächsten Fabeltag!
Mit "Prostitution im Mittelalter" wird der käufliche Sex in Mitteleuropa in der Zeit zwischen der Antike (bis ca. 600 n. Chr.) und der Neuzeit (ab etwa 1500) bezeichnet. Der Ausdruck "Prostituierte" taucht in den Quellen erst im Spätmittelalter auf. In den Quellen gebräuchliche Begriffe sind "meretrix" (lateinischer Ausdruck für eine registrierte Prostituierte), "prostibilis" ("sich anbieten") und "gemaine weiber" (allgemeine Weiber).
Eine Prostituierte war in der Regel verpflichtet, jeden Kunden "ohne Unterschied" zu bedienen. "Frie frowen" sind freie Frauen, also Privatprostituierte, die nicht im Frauenhaus, sondern in inoffiziellen Privatbordellen arbeiteten. Tatsächlich ist der Ausdruck Prostituierte für das Mittelalter fraglich, da er ein modernes Verständnis von der Prostitution spiegelt.
Die Dirne (häufigste Übersetzung für Meretrix) war in erster Linie eine unverheiratete Frau, die Sex mit mehreren Männern hatte. Die Tatsache, dass sie dafür Geld nahm, galt den wenigsten Zeitgenossen als unmoralisch. Viel eher war Armut noch ein schuldmindernder Umstand für die moralische Beurteilung der Person (vgl. "meretrix, que multorum libidini patent" aus dem decretum gratiani - Grundlegender Text des kanonischen Rechts).
Während die Historiker des 19. Jahrhunderts in den städtischen Bordellen des Mittelalters die Zeichen einer generellen Sittenlosigkeit erkannten, wird die Diskussion um die Prostitution heute im Rahmen der sog. Randgruppenforschung betrieben, der es darum geht, über den Umgang einer Gesellschaft mit devianten Verhaltensformen deren Verständigung über Normen erklären zu können. Der Begriff der Randgruppe ist allerdings umstritten, da es viele soziale Gruppen gibt, die einerseits stark benachteiligt sind, an anderer Stelle allerdings durchaus Elemente einer sozial integrierten Gruppe zeigen.
Die Prostituierten des Mittelalters und ihr Umfeld sind daher ein Forschungsschwerpunkt der Randgruppenforschung, da ihre gesellschaftliche Rolle äußerst ambivalent gewesen zu sein scheint. So waren sie zum Teil rechtlos und leibeigen, in künstliche Verschuldung getrieben und zur Zwangsarbeit verpflichtet, doch waren sie andererseits gern gesehene Gäste auf Festen und Umzügen und nahmen so an vielfältigen öffentlichen Veranstaltungen des mittelalterlichen Stadtlebens teil.
Der Frauenwirt, der Pächter des öffentlichen Bordells und Vorstand der Prostituierten hingegen war ein freier Mann, wenn auch in der Regel kein Bürger. Er (oft zugleich auch der Scharfrichter) war häufig vermögend, aber sozial stark benachteiligt und galt als ehrlos. Es gibt keine bekannte Quelle, die von der Anwesenheit eines Frauenwirtes auf einem Fest berichtet.
Am Beispiel Dirne und Frauenwirt kann man beispielhaft erkennen, wie die sozialen Eigenschaften mancher Menschen ein allzu starres Schichtenmodell der Gesellschaft vertikal durchwandern.
Das Frauenhaus war eine spätmittelalterliche Sonderform des Bordells. Die Frauenhäuser waren entweder städtisches Eigentum und wurden von der Stadt einem Frauenwirt verpachtet, oder sie gehörten einem reichen Bürger, der das Gebäude der Stadt verpachtete. Der Rat der mittelalterlichen Stadt förderte also die Prostitution und institutionalisierte sie gleichsam. Die Rechte und Pflichten der Dirnen wurden in einer Frauenhausordnung geregelt. Diese Ordnungen sahen zum Beispiel vor, dass eine Prostituierte "frei" (das heißt allgemein zugänglich) sein musste und eine gewisse Menge von Kunden pro Tag zu bedienen hatte. Aber auch Regelungen für den Krankheitsfall und die Ernährung der Prostituierten wurden in der Frauenhausordnung festgelegt.
Die ersten Bordelle im Europa des Mittelalters sind im 12. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Früh- und hochmittelalterliche Web- und Spinnhäuser, die sogenannten Gynaeceen galten der Forschung zeitweise als Vorläufer städtischer Bordelle, da die Prostituierten des Frauenhauses häufig vertraglich verpflichtet waren, eine bestimmte Menge Garn für den Frauenwirt zu spinnen. Eine direkte Entwicklungslinie zwischen den Gynaeceen Karls des Großen zu den kommunalen Bordellen des 15. Jahrhunderts lässt sich allerdings nicht ziehen.
Die Gründe für die Einrichtung der kommunalen Bordelle sind zeitgenössischen Schriften zu Folge sowohl in der Sozialstruktur als auch im Geschlechterverhältnis der spätmittelalterlichen Gesellschaft angelegt.
Einem relativ hoher Prozentsatz der Männer war es auf Grund der Regelungen des Eherechts nicht möglich, zu heiraten. Außerehelicher Verkehr von unverheirateten Männern mit unverheirateten (jungen) Frauen führte zur gesellschaftlichen Ächtung letzterer. Die Geschlechterordnung war nicht geschlechtergerecht. Die Folge waren häufige Vergewaltigung und Gelegenheitsprostitution. Um dem entgegenzutreten, wurden Frauenhäuser eingerichtet, um die Prostitution, die im Sinne Augustinus' als "kleineres Übel" galt, in die städtische Ordnung einzugliedern.
In Frankreich und Italien kann die typische Bordellprostitution bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgt werden. So gab es in Städten wie Paris, Florenz oder Avignon zu jener Zeit schon mehrere "Frauenhäuser", die sich innerhalb eines ausgewiesenen Stadtteils befanden. In Deutschland und England begann die Einrichtung von offiziellen "Frauenhäusern" dagegen erst im 13. und vor allem dann im 14. Jahrhundert. In Venedig zählte man 1509 unter 300.000 Einwohnern nicht weniger als 11.654 Prostituierte.
Auf dem Konstanzer Konzil (1414) sollen 1.500 Dirnen in der Stadt gewesen sein, auf dem Basler Konzil (1431) 1.800. Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend galten Prostituierte grundsätzlich als sündhaft. Mittelalterliche Prostituierte wurden den Randständigen zugeordnet und lebten außerhalb der Gesellschaft. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht.
Prostitution wurde jedoch unter Berufung auf Augustinus gestattet, um Schlimmeres zu verhindern. So mussten sie eine erkennbare Kleidung oder ein Zeichen tragen. Es gab den Aberglauben, dass sie den „bösen Blick“ besaßen, Unglück brachten und bestimmte Lebensmittel nicht berühren durften. So mussten in Pavia neben Kriminellen und Ketzern auch Prostituierte die Stadt verlassen, wenn der neugewählte Herrschaftsträger auf die städtische Verfassung vereidigt wurde. Nach dem Meraner Stadtrecht durften um 1400 n. Chr. Prostituierte keine öffentlichen Tanzveranstaltungen besuchen, an denen "ehrbare" Frauen teilnahmen.
Trotzdem genossen Prostituierte in gewissen Bereichen des alltäglichen Lebens der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung. In Wien war es üblich, dass Prostituierte an offiziellen Empfängen hoher Gäste teilnahmen, und bei Hochzeiten tanzten oft Prostituierte vor und überbrachten ihre Glückwünsche. Bei Kinderlosigkeit sollte die Begegnung mit einer Prostituierten Fruchtbarkeit bringen, und in Italien sollte ein schweres Leiden heilbar sein, wenn man heimlich drei Steine aus dem Hauseingang einer Prostituierten ausgrub und sie auf die Brust des Kranken legte. Im Leipziger Fastnachtsbrauch, bei dem es darum ging, den Tod auszutreiben, vertraten die Prostituierten das Motiv des Glücks und der Lebensfreude.
Die Kleiderordnungen unterschieden sich durch die Zeit des Mittelalters und von Stadt zu Stadt. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger dicken grünen Strich in der Mitte, in Frankfurt a.M. eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes "Käppeli" ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Ebenso wurde ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorgeschrieben bzw. auch verboten. In der Regel waren die farblichen Kennzeichnungen in den sogenannten Schandfarben gehalten: Rot, Gelb oder Grün. Da sich "ordentliche" (bzw. "anständige" und "ehrbare") Frauen im Mittelalter nicht „herausputzen“ durften oder sollten, wurden Prostituierte auch als Hübschlerinnen bezeichnet.
Ich muß ehrlich gestehen, auch mich fasziniert gerade letzteres Thema….. Erst letzte Woche bin ich mit dem letzten Band der „Wanderhure“ fertig. Und ich lese diese Bücher nicht, ich verschlinge sie regelrecht! Ist das eine Flucht? Psychologisch gesehen bestimmt, weg aus dieser rasanten schnellen Welt, weg von den tausend Verantwortungen und Verpflichtungen, Zahlungstermine, Abgabetermine, Rechnungsstellungen, Berichterstattungen, Schulterminen, Arztterminen, Mitgliederversammlungen, Teambesprechungen, ….etc.….. ja, diese Flucht in eine für uns phantastische und im ersten Augenschein recht freie Lebensweise hat Verlockungen!!
ABER: wirklich tauschen??? Keine Supermärkte mehr, wo man die Butter noch schnell holen kann? Kein Telefon, womit ich meine beste Freundin anrufen kann? Kein Auto, um noch schnell in die Pizzeria um die Ecke zu fahren? Kein Sozialsystem, in dem ich SICHER nicht verhungern muß, auch wenn es mal so richtig dick kommt, im Hintergrund haben?
Ich glaub, da überleg ich mir die FLUCHT lieber nochmal