Ausgabe 159 | Seite 3 11. Juli 2010 AD
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Burgen

Burg Stargard

Diese Burg ist die nördlichste noch erhaltene Burg Deutschlands, eine sogenannte Höhenburg. Zudem ist diese Burg das älteste weltliche Bauwerk Mecklenburg-Vorpommerns, mit dem tiefsten Turmverlies Norddeutschlands. Dieses Bauwerk besteht aus einer Vor- und Hauptburg mit noch elf erhaltenen Gebäuden. Die Erscheinung der Stadt wird durch den Bergfried als Wahrzeichen geprägt. Die Stadt liegt zwischen sieben Bergen, auf einem davon steht die Burg.

Zum ersten Mal wurde die Burg 1170 urkundlich genannt, in der steht, dass die Burg zur Stiftung des Klosters Broda an das Bistum Havelberg geschenkt wurde. Allerdings handelt es sich bei der Urkunde um eine Fälschung, und der Ort Staregart darin wurde als Zusatz aus späterer Zeit erwiesen, vermutlich um das Jahr 1244.

Am Fuße der spätmittelalterlichen Burg wuchs die deutsche Siedlung von Handwerkern und Händlern seit dem frühen 13.Jhd. Sie hatte eine zentrale Bedeutung für die Kolonisation des slawischen Gebietes und war früh das politische Zentrum der nach ihr benannten Herrschaft. Für ältere Vorgängersiedlungen, die vermutet werden, fehlt jeglicher wissenschaftliche Nachweis, ebenso wie für slawische Vorgängerbauten. 1259 wurde Stargard mit dem brandenburgischen Stadtrecht belehnt.

Im 30-jährigen Krieg war die Burg 1631 Hauptquartier des Generals Tilly, verlor in der Folgezeit des Krieges aber sehr schnell an Bedeutung und wurde Sitz eines herzoglichen Verwaltungsamtes. 1726 fand der letzte Hexenprozess Mecklenburgs auf dieser Burg statt. 1758 wurde die Burg durch einen Großbrand zu großen Teilen zerstört. Die Stadt sank zur unbedeutenden Landstadt ab und verlor im 20. Jhd die letzten überörtlich wirkenden Behörden.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Höhenburg als Landesjugendschule genutzt und war bis 1990 Jugendherberge. Nach der Schließung begann eine umfangreiche Restaurierung der ganzen Anlage. Es wurde ein Museum eingerichtet und neben kulturellen Veranstaltungen werden dort auch Brautpaare getraut.

Aufbau der Burg

Die Burg teilt sich in eine Vor- und Hauptburg mit elf Gebäuden auf. Die Hauptburg hat einen annähernd ovalen Grundriss und wird mit der östlich gelegenen Vorburg (mit Amtsreiterhaus) von einem Graben umgeben. Das die Burg eine hohe Bedeutung hatte, sieht man an den Gebäuden, die alle aus Backstein gebaut wurden.

Bergfried
Burg Stargard Bergfried Der Bergfried wurde ca. 1245 auf einem Fundament aus geschlagenen Findlingen gebaut. Er hat einen Umfang von 27 Metern im unteren Bereich und die Mauern sind über 4 Meter dick. 9 Meter über dem Boden befindet sich der Eingang, der ursprünglich über eine Holztreppe zu erreichen war. Das Verlies wiederum befindet sich 13 Meter unter dem Eingang. Über diesem Verlies befanden sich einst drei Turmstuben.

Nach einem Blitzeinschlag 1647 brannte der Bergfried aus. Von 1821 – 1823 wurde der Turm zu einem Aussichtsturm umgebaut. Der Bergfried ist mit Spitze 38 Meter hoch (ohne 27 Meter). 1966 wurde der Turm erneut renoviert und bietet eine wunderbare Aussicht.

Krummes Haus
Das sogenannte „Krumme Haus“ brannte durch Brandstiftung im Dezember 1919 aus, es ist bis heute eine Ruine geblieben.

Oberes Tor (Kapelle)
Burg Stargard Burgkapelle Die Kapelle der Burg entstand zwischen 1240 und 1250 als dreigeschossiges Torhaus. 1280 wurde im Obergeschoss die Kapelle eingerichtet, 10 Jahre später umgestaltet und noch mal 60 Jahre später zur Hofseite erweitert. Im 17. Jahrhundert diente die Kapelle als Scheune und Wagenremise. Zwischen 1758 und 1770 wurde sie wieder geistlich genutzt, um dann wieder als Lagerraum verwendet zu werden.

Unteres Tor
Das untere Tor entstand um 1250 als 2-stöckiges Gebäude, dessen Obergeschoss eine Kapelle beherbergte. Seit 1755 ist das Tor leider teilweise zerstört, heute besteht nur noch die Fassade.

Gasthof
Im 13. Jahrhundert wurde das Gebäude errichet, die Außenmauer war zugleich Teil der Ringmauer der Hauptburg. Von 1938 bis 1944 war dort die Gaststätte „Zur Alten Münze“, danach zog eine Jugendherberge ein. Nach einer Renovierung wurde das Gebäude 1999 als Hotel mit Restaurant neu eröffnet.

© Haidt




Modell der Burg Stargard


Gilden-WBW für die Welten 1-3

Nur Mut

Ein Gilden-Wettbewerb muss her?
Da mache ich es mir nicht schwer!
Ob ihr gar nicht - oder wollt's
Das Wettbewerbsprodukt ist ...


Dieser Gilden-Wettbewerb läuft vom 11.07. ab sofort bis zum 16.07.2010 um 23:59 Uhr.


Hinweis: Hier gelten im Wesentlichen die gleichen Grundvoraussetzungen wie beim normalen WBW. Allerdings werden die Waren nicht aus dem Lager heraus an eine spezielle Stadt geschickt, sondern es funktioniert ähnlich den Marmorspenden für das Weltwunder: Im Gildenmenü ist die zugehörige Eingabemöglichkeit zu finden.
Der tagesaktuelle "Stand der Dinge" kann derweil in der Gildenübersicht im Menü Stats/Gilden, sortiert nach "Wettbewerb", betrachtet werden.
Und nun viel Erfolg, frohes Schaffen und ein gutes Gelingen!

© Hinrik


Die Frauenbilder im Mittelalter

Teil 1 : Sicht der Kirche

"Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben."

„ Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen."

So und ähnlich wird FRAU in den Schriften berühmter Kirchenväter des Mittelalters beschrieben!

Wir wollen mal versuchen, die Stellung der Frau und ihre Wertigkeit in dieser Zeit genauer kennenzulernen. Im heutigen Teil die allgemein bekannten Fakten aus Sicht der Kirche.

Die Pfarrer des Mittelalters versuchen, ihre männlichen Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet.

Die Pfarrer des Mittelalters versuchen, ihre männlichen Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet. Der Mann hingegen ist wie geschaffen für ein gottgefälliges Leben.

Frauen sind ungebändigt, zügellos und widerspenstig und müssen erst vom Vater und später vom Ehemann "erzogen" werden, um demütig und gehorsam zu werden. Besonders die Sexualität der Frau bedarf aus Sicht der Kirche einer Eindämmung.

Die Triebhaftigkeit, die den Mann ins Verderben führt, kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualität der Frau dann auf die Verpflichtung, für Nachfahren zu sorgen, reduziert. Der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zuteil.

Der Ausschluss der Frau von öffentlichen Ämtern ist beschlossen und mit der Beschränkung auf den häuslichen Bereich erreicht. So darf sie weder Richterin werden noch andere Herrschaftsbefugnisse bekommen. Freie Meinungsäußerungen wie zum Beispiel in Versammlungen sind ihr verboten. Anerkennung bekommt sie nur als Frau, die Mann und Kinder umsorgt.

Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand festgemacht und nur daran ist ihr Rechtsstatus in der Gesellschaft abzulesen. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine gewisse Achtung erringen. Ganz wichtig ist auch die Jungfräulichkeit, die eine Art Ersatz für die Priesterschaft der Frau darstellt.

Ledige Frauen und Witwen galten als gottgefällig.

Die Kirche lockt reiche Edelfrauen, damit diese als Nonnen ihrem Kloster Gelder zukommen lassen. Die Theologen des Mittelalters bleiben bei frauenfeindlichen Darstellungen und leiten diese Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel ab. Sie argumentieren damit, dass Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und entbehrliche Rippe gebe Auskunft über die Wertigkeit der Frau als Gespielin und Unterhalterin des Mannes.

Da es ihr an Herz und Verstand fehlte, konnte auch nur die Frau verführt werden, die Frucht des verbotenen Baumes zu kosten. Für diese Sünde sühnt sie mit den Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder.

Eine Frau, die eine Vergewaltigungsklage gegen einen Mann einreichte, musste dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun, denn ausschließlich der sichtbare Beweis wurde von den Richtern anerkannt.

Als Witwe durfte eine Frau sich die Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Um jedoch ihr Erbe zu schützen musste sie sich meist neu verheiraten. Das Erbrecht der Frau wurde unterschiedlich gehandhabt - sie erlangte es jedoch nur dann, wenn keine männlichen Erben mehr vorhanden waren. Normalerweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift komplett ihren Erbanspruch an die eigene Familie. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Gesellschaft.

In den nächsten Ausführungen zu diesem Thema möchten wir ein bisschen die berühmten Frauen des Mittelalters anschauen und uns informieren, wie genau die Stellung der Frau war und wie viel „Macht“ sie im Hintergrund und unterschwellig wirklich hatten.

© Pirota und Strahlestädtle


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